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AGBs

Lieferbedingungen

Nach dem Fernabsatzgesetz haben Sie nach Erhalt der Ware zwei Wochen lang die Möglichkeit, die bestellten Artikel zurückzusenden. Die Rücksendekosten werden in bei der nächsten Bestellung angerechnet, falls berechtigt. Von diesem Recht ausgeschlossen sind Softwareprodukte und CD´s, DVD´s, CR-ROM´s, und Videos, die von Ihnen entsiegelt wurden, es sei denn, Sie stellen Mängel fest. Das Rückgaberecht wird durch die fristgerechte Absendung der erhaltenen Waren ausgeübt. Der Kaufvertrag wird damit aufgelöst und wir erstatten Ihnen unverzüglich den Kaufpreis zurück, sofern dieser bereits gezahlt wurde. Zur Wahrung der Rücksendefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.



Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Aufträge werden ausschließlich nach unseren folgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt:

1. Diese Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Anzeigen‑, Durchhefter‑ und Beilagen‑Auftrag maßgebend. Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, die Auftragsabwicklung mit den Werbungstreibenden zu den Konditionen unserer jeweils gültigen Preisliste vorzunehmen.

2. Bei Änderungen der tariflichen Preise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht der Auftraggeber binnen 14 Tagen durch schriftliche Anzeige gegenüber dem Verlag vom Vertrag zurücktritt.

3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in dieser Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
Wird der Auftrag nicht in der vereinbarten Höhe abgewickelt, so erfolgt die Rückbelastung des auf die bereits erschienenen Anzeigen zuviel gewährten Nachlasses.

4. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers ist unterfolgenden Voraussetzungen möglich:

a) nach Ziffer 2 der Geschäftsbedingungen

b) wenn der Verlag trotz schriftlicher Anmahnung seiner Leistungsverpflichtung binnen 6 Wochen nicht nachkommt.

c) wenn dem Verlag die Leistung unmöglich ist.

5. Der Verlag behält sich vor ,Anzeigen‑, Durchhefter‑ und Beilagen‑Aufträge ‑ auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses ‑ wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen bzw. vom Auftrag zurückzutreten. Für den Anzeigentext bzw. ‑inhalt, sowie zu beachtende gesetzliche Vorschriften, wie Naturschutzgesetz, WA‑Bestimmungen usw., zeichnet der Auftraggeber verantwortlich, da eine Prüfung durch die Anzeigenverwaltung nicht möglich ist.

6. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

7. Konkurrenzausschluss wird nur durch schriftliche Vereinbarung gewährt.

8. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag kenntlich gemacht.

9. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Der Auftraggeber ist bei teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeigen zu einer Zahlungsminderung nur dann berechtigt, wenn durch die Mängel der Zweck der Anzeige wesentlich beeinträchtigt wurde. Ersatzansprüche des Auftraggebers sind ausschließlich auf die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe seiner Anzeige beschränkt. Sind Druckfehler auf mangelhafte Textunterlagen zurückzuführen, besteht kein Ersatzanspruch. Für die rechtzeitige Anlieferung einwandfreier Druckunterlagen, dem Erscheinungsplan entsprechend, ist der Auftraggeber verantwortlich.
Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch auf Minderung oder Ersatz für die Auftraggeber, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Reklamationen jeglicher Art können nur innerhalb 10 Tagen nach Erscheinen der Anzeige berücksichtigt werden.

10. Platzierungs‑Vorschriften, wonach Anzeigen in einer bestimmten Ausgabe an einem bestimmten Platz erscheinen sollen, können von uns nur als Wunsch, nicht als Bedingung entgegengenommen werden.

11. Korrekturabzüge werden nur auf Wunsch geliefert. Wird der Korrekturabzug nicht fristgemäß zurückgesandt,, gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Änderungen oder Korrekturen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit

12. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und die Herstellung notwendig werdender Filme und Zeichnungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei zusätzlichen Kosten von mehr als 50 % des Auftragwertes hat der Verlag die weitere Auftragsausführung erst nach Billigung der Vertragsänderung durch den Auftraggeber fortzusetzen.

13. Die Pflicht der Aufbewahrung von Matern, Filmen oder sonstigen Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

14. Bei Chiffre‑Anzeigen stellt der Verlag eine Einrichtungen für die Entgegennahme und Verwahrung der eingehenden Angebote, die möglichst beschleunigt weitergeleitet werden, zur Verfügung. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden 4 Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die nach vergeblicher Postzustellung in dieser Frist nicht angefordert wurden, werden vernichtet.
Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

15. Bei Zahlungsverzug werden die üblichen Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag ist berechtigt, in diesem Falle die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückzustellen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass auf den Gesamtauftrag.

16. Guthaben verjähren, sofern sie nicht binnen 2 Jahren nach Verlagsbestätigung in Anspruch genommen werden.

17. Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.

18. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Verlags.


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