Meldepflichtige Tierseuchen und Krankheiten
Die Bekämpfung von infektiösen Tierkrankheiten ist auf dem Gebiet der Bundesrepublik staatlich geregelt. Das erste Gesetz datiert aus dem Jahr 1880. Es dokumentiert, dass es damals in erster Linie um die Seuche bei landwirtschaftlichen Nutztieren ging. Auch später war es in erster Linie als "Viehseuchengesetz" bekannt.
Das "Viehseuchengesetz" wurde später in "Tierseuchengesetz" umbenannt, da es auch die Bekämpfung anderer Tierkrankheiten regelte. Die letzte Neubekanntmachung datiert aus dem Jahr 2004. Tierseuchen sind definitionsmäßig im Sinn des Gesetzes Infektionskrankheiten, die bei Tieren auftreten, wobei sowohl Vieh als auch Haustiere erfasst sind, aber auch auf andere Tiere oder den Menschen übertragen werden können.
Autor: Dr. Werner Lüthgen
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