Hundegebell führt noch nicht zur Kündigung
Geflügel-Börse 1/1995
Alleine die Tatsache, dass ein kleiner Hund morgens immer dann bellt, wenn Mitbewohner das Haus verlassen, um zur Arbeit zu gehen, rechtfertigt nicht den Widerruf der genehmigten Hundehaltung. Das Bellen eines Kleinhundes bis zu einer halben Stunde ist nämlich wenig lärmintensiv, zumal die meisten Hausbewohner zu dieser zeit außer Haus sind.
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Az.: 716 C 114/90 H


