Tierarztaufklärung
Geflügel-Börse 1/1995
Ein Tierarzt musste eine Hündin wegen einer Verhärtung der Bauchdecke behandeln. Seine Diagnose war eine vermutete Schwangerschaft. Da er aber kein Ultraschallgerät hatte, schnitt der Tierarzt kurzerhand die Bauchdecke des Tieres auf. Jetzt wurde seine Diagnose bestätigt. Diese Operationskosten wollte aber der Hundehalter nicht bezahlen. Zu Recht befand das Gericht. Da kein akuter Notfall vorlag, hätte der Tierarzt auf die Folgen eines so kostenträchtigen Eingriffs hinweisen müssen. Insbesondere wäre eine Ultraschalluntersuchung – auch bei einem anderen Tierarzt – weniger kostenintensiv gewesen. Weil der Tierarzt diesen Hinweis unterlassen hatte, wurde seine Honorarklage abgewiesen.
Amtsgericht Stuttgart, Az.: 9 C 9443/92 H


